Öffentliche Auflage; Grundwasserschutzareal um die Quellfassung Wis-Sandgrueb, Hundwil

In Anwendung von Art. 71 Abs. 3 des kantonalen Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG, bGS 814.0) werden

- der Schutzareal-Plan über das differenzierte Grundwasserschutzareal um die
  Quellfassung Wis-Sandgrueb

- das Schutzareal-Reglement für die Quellfassung Wis-Sandgrueb
sowie
- der hydrogeologische Schutzarealbericht über das differenzierte
  Grundwasserschutzareal um die Quellfassung Wis-Sandgrueb


vom 16. August bis 16. September 2024 öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei Hundwil während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen auf der Gemeindehomepage (www.hundwil.ch/aktuelles/oeffentliche-auflagen) zur Verfügung.

Innerhalb der Auflagefrist können Einsprachen schriftlich mit bestimmten Begehren und begründet beim Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, eingereicht werden.

Hundwil, 16. August 2024 / Gemeinderat Hundwil