Öffentliche Auflage: Nachführung Strassenverzeichnis und Strassenpläne, Hundwil
Der Gemeinderat hat am 18. März 2025 gestützt auf Art. 8 Strassengesetz (bGS 731.1, StrG) zuhanden der öffentlichen Auflage die Nachführung des Strassenverzeichnisses mit den dazugehörigen Plänen verabschiedet:
- Strassenplan Äckerli (Wendeplatz)
- Strassenplan Pfandstrasse (Ausweichstelle und Einlenker)
- Strassenplan Flurgenossenschaft Bömmeli-Margschwend-Oberer Stofel
- Strassenplan Flurgenossenschaft Pfand-Hohbühl-Flecken
Die öffentliche Auflage der Nachführung des Strassenverzeichnisses und der Strassenpläne findet in Anwendung von Art. 37 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 28. März 2025 bis 28. April 2025 statt.
Die Unterlagen liegen während dieser Frist auf der Gemeindekanzlei auf und können auf der Homepage der Gemeinde (siehe Links oben) eingesehen oder heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann zuhanden des Gemeinderates, Dorf 12, 9064 Hundwil schriftlich Einsprache mit bestimmten Begehren und Begründung eingereicht werden. Zur Einsprache ist befugt, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.
Hundwil, 28.03.2025
Gemeinderat Hundwil