Öffentliche Auflage: Nachführung Strassenverzeichnis und Strassenpläne, Hundwil
Der Gemeinderat hat am 18. März 2025 gestützt auf Art. 8 Strassengesetz (bGS 731.1, StrG) zuhanden der öffentlichen Auflage die Nachführung des Strassenverzeichnisses mit den dazugehörigen Plänen verabschiedet:
- Strassenplan Äckerli (Wendeplatz)
- Strassenplan Pfandstrasse (Ausweichstelle und Einlenker)
- Strassenplan Flurgenossenschaft Bömmeli-Margschwend-Oberer Stofel
- Strassenplan Flurgenossenschaft Pfand-Hohbühl-Flecken
Die öffentliche Auflage der Nachführung des Strassenverzeichnisses und der Strassenpläne findet in Anwendung von Art. 37 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 28. März 2025 bis 28. April 2025 statt.
Die Unterlagen liegen während dieser Frist auf der Gemeindekanzlei auf und können auf der Homepage der Gemeinde (siehe Links oben) eingesehen oder heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann zuhanden des Gemeinderates, Dorf 12, 9064 Hundwil schriftlich Einsprache mit bestimmten Begehren und Begründung eingereicht werden. Zur Einsprache ist befugt, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.
Hundwil, 28.03.2025
Gemeinderat Hundwil
Parkplatzbewirtschaftung Parkplätze Schwägalp bis Passhöhe, Parz-Nr. 860, Hundwil
Dauernde Verkehrsbeschränkung und -anordnung
Verkehrsanordnung:
Der Gemeinderat Hundwil hat an seiner Sitzung vom 18. März 2025 diverse Signalisationen und Markierungen zum Zweck der Parkplatzbewirtschaftung in Hundwil, Parkplätze Schwägalp bis Passhöhe, Parz-Nr. 860, beschlossen.
Mit Zustimmung der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. im Sinne von Art. 15 Abs. 1 des Strassengesetzes (StrG, bGS 731.11) und Art. 10 Abs. 1 der Strassenverordnung (StrV, bGS 731.111) wurde folgende Verkehrsanordnung erlassen:
Folgende Signale/Markierungen werden erstellt:
- Signal Nr. 4.20 (Parkieren gegen Gebühr) – 2 Standorte Zusatztext "Ganzes Areal"
- Signal Nr. 4.20 (Parkieren gegen Gebühr) – 5 Standorte Zusatztext "Zentrale Parkuhr" Markierung Parkfelder in weisser Farbe
- Signal Nr. 4.17 (Parkieren gestattet) – 1 Standort Zusatztafel 5.14 (Gehbehinderte) Markierung Parkfelder in gelber Farbe
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Erlass kann gemäss Art. 10 Abs. 2 Strassenverordnung während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hundwil, Dorf 12, 9064 Hundwil schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Hundwil, 28.03.2025
Gemeinderat Hundwil
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 17.04.2025
Grabaufhebung Friedhof Hundwil
Betroffene Gräber:
- Urnengräber 1999 - 2004
- Erdbestattungsgräber 2000 - 2004 (Reihe 10)
Die Angehörigen werden gebeten, diese Gräber bis spätestens 15. April 2025 vollständig abzuräumen. Danach werden die Grabsteine und der übrige Grabschmuck entfernt. Falls ein Grabunterhaltskonto bei der Gemeindekasse Hundwil besteht, erteilt diese über den Bestand Auskunft und nimmt Bestimmungen über den Restbetrag entgegen. Ansprüche über nicht abgegoltene Gegenstände können ab dem 16. April 2025 nicht mehr geltend gemacht werden. Ohne andere Weisungen werden Restsaldis von Grabunterhaltskonti bei der Gemeindekasse Hundwil für den Unterhalt der Friedhofanlage Hundwil verwendet.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gemäss Art. 19 Abs. 4 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Hundwil ordnet die Tiefbaukommission die Räumung der betroffenen Grabfelder/Grabreihen an.
Hundwil, 10.01.2025