Grabaufhebung Friedhof Hundwil
Betroffene Gräber:
- Urnengräber 1999 - 2004
- Erdbestattungsgräber 2000 - 2004 (Reihe 10)
Die Angehörigen werden gebeten, diese Gräber bis spätestens 15. April 2025 vollständig abzuräumen. Danach werden die Grabsteine und der übrige Grabschmuck entfernt. Falls ein Grabunterhaltskonto bei der Gemeindekasse Hundwil besteht, erteilt diese über den Bestand Auskunft und nimmt Bestimmungen über den Restbetrag entgegen. Ansprüche über nicht abgegoltene Gegenstände können ab dem 16. April 2025 nicht mehr geltend gemacht werden. Ohne andere Weisungen werden Restsaldis von Grabunterhaltskonti bei der Gemeindekasse Hundwil für den Unterhalt der Friedhofanlage Hundwil verwendet.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gemäss Art. 19 Abs. 4 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Hundwil ordnet die Tiefbaukommission die Räumung der betroffenen Grabfelder/Grabreihen an.
Hundwil, 10.01.2025