Bitte beachten Sie:
- Unabhängig davon, ob es sich um eine Vorlage des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde handelt, jeder Stimmzettel gehört zwingend in das kleine, gelochte Stimmcouvert. Nur so ist Ihre Stimmabgabe gültig.
- Stimmzettel dürfen gefaltet werden. Dies ist teilweise sogar notwendig, damit sie korrekt ins kleine Stimmcouvert passen.
- Das kleine Stimmcouvert dient ausschliesslich der Wahrung des Stimmgeheimnisses und ist zwingend zu verwenden.
- Werden Stimmzettel nicht im kleinen Stimmcouvert eingereicht, gelten sämtliche Stimmzettel, die sich nicht darin befinden, als ungültig, unabhängig davon, ob es sich um Vorlagen von Bund, Kanton oder Gemeinde handelt.
Weitere Hinweise für eine korrekte Stimmabgabe sind:
- Stimmzettel verwenden
Es dürfen nur Stimmzettel verwendet werden, die Teil des Abstimmungsmaterials sind, das von der Gemeinde versandt wird. - Handschriftlich ausfüllen
Stimmzettel müssen handschriftlich ausgefüllt werden. - Eindeutiger Wille
Ihr Wille muss klar erkennbar sein (Ja für Zustimmung, Nein für Ablehnung).
Jä, Jain, Nö etc. sind ungültig. - Keine ehrverletzenden Äusserungen oder Kennzeichnungen
Stimmzettel dürfen keine beleidigenden Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten.