Das Parkierungsreglement für die Gemeinde Hundwil konnte nach einigen Umwegen und Zusatzaufwänden in Absprache mit dem Rechtsdienst des kantonalen Departementes für Bau und Volkswirtschaft erarbeitet werden. Letztendlich hat die kantonale Stelle nach mehreren Besprechungen ein Musterreglement erstellt, welches alle Vorgaben erfüllt und für die Gemeinde Hundwil explizit angepasst werden konnte.
Das Parkierungsreglement der Gemeinde Hundwil legt den Rahmen und die Grundlagen für die Parkplatzbewirtschaftung fest und definiert die Maximalgebühren für das Parkieren. Im Anhang zum Reglement sind anschliessend alle Parkzonen aufgeführt, in denen das Reglement zur Anwendung kommt. Für jede Parkzone können spezifische Optionen und Tarife vom Gemeinderat festgelegt werden. Die festgesetzten Tarife werden vom Preisüberwacher überprüft. Dies, um festzustellen ob die Relationen stimmen. Die Einnahmen aus den Parkgebühren sind in der Verwendung gebunden. Diese müssen für den Unterhalt der Anlagen mit Parkplätzen und Strassen verwendet werden.
Die Empfehlung des Preisüberwachers liegt nun vor. Die öffentliche Auflage des fakultativen Referendums soll im Januar erfolgen. Im Rahmen der Baubewilligung für das Hotel “Säntis-das Hotel” wurde die Säntis-Schwebebahn AG verpflichtet, bei Erweiterungsbauten eine Parkplatzbewirtschaftung einzuführen. Generell entspricht dies der gängigen Praxis in touristisch erschlossenen Regionen, die Parkgebühren erheben und den öffentlichen Verkehr fördern müssen. Dies soll nun umgesetzt werden.
Der Parkplatz im Gebiet Schwägalp befindet sich in privatem Eigentum mit öffentlicher Widmung. Da sich die Parkplätze im Gemeindegebiet Hundwil befinden, ist es die Aufgabe der Gemeinde, ein Parkierungsreglement zu erstellen. Dies in Absprache mit den zuständigen Stellen und der Säntis Schwebebahn AG.
Aktuell ist nur die Parkzone Schwägalp im Anhang zum Parkierungsreglement aufgeführt. Eine Ausweitung der Parkplatzbewirtschaftung auf das restliche Gemeindegebiet ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.