Verzicht Heimatschein - Keine Hinterlegungspflicht mehr

Alle Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden verzichten ab dem 1. Februar 2025 auf die Hinterlegung des Heimatscheins.

Die Hinterlegung von Schriften (Heimatscheinen) diente den Einwohnerdiensten bis anhin als Grundlage für die Erfassung eines Hauptwohnsitzes einer Person. Seit dem 1. Februar 2025 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Möglich wurde dies aufgrund der Digitalisierung. Die Ausserrhoder Gemeinden können die benötigten Daten nun direkt beim Zivilstandsregister Infostar abfragen. Auch im kantonalen Registergesetz wurden die rechtlichen Grundlagen bereits geschaffen.

Somit bedarf es bei der Anmeldung von Schweizer Zuzüger keinen Heimatschein mehr. Die bereits hinterlegten Heimatscheine bleiben im Einwohnerdossier in den Einwohnerdiensten. Bei künftigen Zivilstandsänderungen werden diese dann vernichtet oder bei einem Wegzug ausgehändigt.

Das Wegfallen der Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen hat nichts mit der persönlichen Meldepflicht zu tun. Nach wie vor sind Sie gesetzlich verpflichtet, jeden Umzug oder Wegzug innert 14 Tagen den zuständigen Einwohnerdiensten zu melden. Dies ist gegebenenfalls rein elektronisch über www.eumzug.swiss möglich.