Für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler des Zyklus 3 (Sekundarstufe) entrichtet die Gemeinde Hundwil der Gemeinde Stein einen kostendeckenden Betrag. Dieser Betrag deckt die laufenden Kosten des Schulbetriebs. Zusätzlich beteiligt sich Hundwil anteilsmässig an den Kosten der Schulverwaltung und der Nutzung der Infrastruktur. Da die Gemeinde Stein durch die Schule vor Ort einen Standortvorteil geniesst, gewährt sie der Gemeinde Hundwil einen Abzug auf die Gesamtkosten pro Schülerin und Schüler. Ab dem Jahr 2025 werden die Kosten für die Beschulung variabel berechnet. Sie orientieren sich am Durchschnitt der letzten drei Abrechnungsjahre. Die Kosten für die Schulverwaltung und die Infrastruktur werden als fixer Pauschalbetrag pro Lernende und Lernender beibehalten und in Rechnung gestellt.
Für die Zyklen 1 und 2 (Kindergarten und Primarstufe) verpflichtet sich die Gemeinde Stein, die Lernenden aus den Gebieten Hagtobel / Sonderau / Sonder – vom ersten Kindergartenjahr bis zur 4. Klasse – zu beschulen. Die Gemeinde Hundwil zahlt dafür einen fixen Betrag für die Beschulung, sowie analog der Sekundarstufe einen fixen Pauschalbetrag für die Schulverwaltung und Infrastruktur pro Kind. Auch hier wird der Gemeinde Hundwil ein Abzug gewährt, um den Standortvorteil der Gemeinde Stein auszugleichen.
Diese Erneuerung der Verträge festigt die langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und bietet für beide Seiten eine nachhaltige und vorteilhafte Lösung. Wir freuen uns auf die Fortsetzung dieser erfolgreichen Partnerschaft und darauf, den Schülerinnen und Schülern aus beiden Gemeinden eine verlässliche und erstklassige Schulbildung zu ermöglichen.