Erhöhung der Abfallgrundgebühren per 01.01.2026

Im Voranschlag 2026 ist auch die Erhöhung der Abfallgrundgebühr von CHF 50.00 auf CHF 70.00 pro Wohneinheit enthalten und begründet. Die erhöhte Gebühr tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Festsetzung der Abfallgrundgebühr liegt beim Gemeinderat (Art. 14 Abfallreglement der Gemeinde Hundwil). Das Konto der Erfolgsrechnung Abfallwirtschaft soll mittelfristig kostendeckend geführt werden. Dies ist seit längerem nicht mehr möglich. Die Anschaffungen der Halbunterflurbehälter, Unterhaltsarbeiten, Transporte für Entsorgungen, gesunkene Preise für Altpapier und Metall, tragen zu diesem negativen Effekt bei.

Wichtig zu wissen ist, dass die Grundgebühr für die gesamte Abfallbewirtschaftung gilt.

Kann das Defizit im Laufe der Zeit getilgt - oder die Abläufe optimiert werden - ist die Gemeinde in der Pflicht, die Grundgebühren in der Abfallwirtschaft wieder zu senken.