Die Festsetzung der Abfallgrundgebühr liegt beim Gemeinderat (Art. 14 Abfallreglement der Gemeinde Hundwil). Das Konto der Erfolgsrechnung Abfallwirtschaft soll mittelfristig kostendeckend geführt werden. Dies ist seit längerem nicht mehr möglich. Die Anschaffungen der Halbunterflurbehälter, Unterhaltsarbeiten, Transporte für Entsorgungen, gesunkene Preise für Altpapier und Metall, tragen zu diesem negativen Effekt bei.
Wichtig zu wissen ist, dass die Grundgebühr für die gesamte Abfallbewirtschaftung gilt.
Kann das Defizit im Laufe der Zeit getilgt - oder die Abläufe optimiert werden - ist die Gemeinde in der Pflicht, die Grundgebühren in der Abfallwirtschaft wieder zu senken.