Verkauf des ehemaligen Alters- und Pflegeheims Pfand mit Besitzesantritt per 01.12.2024

Die Bodenrechtskommission hat auf Antrag des Gemeinderates die Abparzellierung des Gebäudes des ehemaligen Alters- und Pflegeheims Pfand, inklusive einer Gartenfläche und dem Stadel (Assek-Nr. 738) mit einer Fläche von 1’900 m², vom landwirtschaftlichen Grundstück (Parz-Nr. 165) genehmigt. Infolgedessen wurde im Grundbuch die Lastenbereinigung des bestehenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücks (Parz-Nr. 165) sowie des neu erstellten Grundstücks (Parz-Nr. 948) angepasst und im Grundbuch eingetragen.

Das Grundstück mit dem Gebäude des ehemaligen Alters- und Pflegeheims Pfand untersteht nun nicht mehr dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), liegt jedoch weiterhin in der Landwirtschaftszone.

Auf die Medienmitteilung der Gemeinde zum anstehenden Verkauf hatten sich verschiedene Interessenten gemeldet. Nach eingehender Prüfung hat der Gemeinderat entschieden, die neue Parzelle-Nr. 948 an Michael Schmucki, Herisau, und Gisela Rotach, Hundwil, zu je ½ Miteigentum mit Besitzantritt per 01.12.2024 zu verkaufen. Der Verkaufspreis beträgt CHF 1’140’000. Da es sich bei dieser Liegenschaft um Finanzvermögen handelt, liegt gemäss Gemeindeordnung die Genehmigung des Kaufvertrages bzw. der Verkauf in der Kompetenz des Gemeinderates. Der Kaufvertrag wurde nach Vorliegen des unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank und Vernehmlassung aller Betroffenen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Der Verkaufsprozess wurde von Karrer Immobilien-Treuhand AG, St. Gallen, begleitet.

Die neuen Eigentümer werden das Gebäude Pfand 289 zum Wohnen für sich als grössere Patchworkfamilie nutzen. Vorgängig reichte die Käuferschaft beim Bausekretariat ein Bau- und Umnutzungsgesuch ein, welches genehmigt wurde. Im Erdgeschoss werden bauliche Massnahmen, wie ein Umbau der Küche, eine Sanierung der sanitären Anlagen und eine Vergrösserung des Wohnbereichs, umgesetzt. Die Baubewilligung enthält klare Auflagen. Jede veränderte Nutzung, die Vermietung von Zimmern und entsprechende bauliche Anpassungen erfordern die Eingabe eines erneuten Bau- und Umnutzungsgesuchs. Das äussere Erscheinungsbild des ehemaligen Alters- und Pflegeheims Pfand darf nicht verändert werden. Es erfolgen keine baulichen Anpassungen an den Fassaden. Im Kaufvertrag ist ein beschränktes Vorkaufsrecht zugunsten der Einwohnergemeinde Hundwil eingetragen. Der Kaufvertrag wurde am 5. November 2024 unterzeichnet. Vorgängig wurde das persönliche Gespräch zur Information des Pächters der verbleibenden landwirtschaftlichen Liegenschaft (Parz-Nr. 165) gesucht. Der Verteiler für den Unterhalt des Vorplatzes (Zufahrt, Parkplatz) im Bereich Pfand sowie die Fuss- und Fahrwegrechte wurden neu geregelt.

Der Mietvertrag mit der Asylkommission Hinterland als Wohnunterkunft für die Ukrainerinnen und Ukrainer im Pfand 289 wurde per 30. November 2024 gekündigt. Es konnte für alle Bewohnerinnen und Bewohner eine neue Wohngelegenheit gefunden werden. Ein Umzug per Ende November ist organisiert.

05.11.2024 /gk