Fakultatives Referendum

Reglement über die Wasserversorgung der Gemeinde Hundwil

Der Gemeinderat Hundwil hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 das

Reglement über die Wasserversorgung (kurz Wasserreglement)

genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt nach Art. 7 lit. d der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Wenn mindestens 20 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen, ist das Geschäft zur Abstimmung zu bringen.

Die Referendumsfrist läuft vom 9. Januar bis und mit 9. Februar 2026.

Die Unterlagen zum Wasserreglement sind untenstehend einsehbar und/oder können auf der Gemeindekanzlei Hundwil bezogen werden.

- Wasserreglement (untersteht dem fakultativen Referendum)

- Wasserreglement - Tarif (behördenverbindlich - untersteht nicht dem fakultativen Referendum)

Hundwil, 09.01.2026