Reglement für die Pflichten, Entschädigungen und Spesen der Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Hundwil (Entschädigungsreglement) - 2. Auflage

Das fakultative Referendum zum am 20. Mai 2025 durch den Gemeinderat genehmigte Entschädigungsreglement wurde nicht ergriffen. Aufgrund eines aus der Bevölkerung eingebrachten Inputs hat sich der Gemeinderat jedoch erneut mit der Thematik befasst und in seiner Sitzung vom 12. August 2025 das

Reglement für die Pflichten, Entschädigungen und Spesen der Behördenmitglieder inkl. Anhang

angepasst (Art. 8) und genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt nach Art. 7 lit. d der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Wenn mindestens 20 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen, ist das Geschäft zur Abstimmung zu bringen.

Die Referendumsfrist läuft vom 15. August bis und mit 15. September 2025.

Hier finden Sie zum Entschädigungsreglement. Auch können die Unterlagen auf der Gemeindekanzlei Hundwil bezogen werden.

Gemeinderat Hundwil, 15. August 2025