Reglement für die Pflichten, Entschädigungen und Spesen der Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Hundwil
Der Gemeinderat Hundwil hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2025 das
Reglement für die Pflichten, Entschädigungen und Spesen der Behördenmitglieder (kurz Entschädigungsreglement)
genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt nach Art. 7 lit. d der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Wenn mindestens 20 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen, ist das Geschäft zur Abstimmung zu bringen.
Die Referendumsfrist läuft vom 23. Mai bis und mit 23. Juni 2025.
Hier finden Sie zum Entschädigungsreglement. Auch können die Unterlagen auf der Gemeindekanzlei Hundwil bezogen werden.
Gemeinderat Hundwil, 23.05.2025